Beiträge

Beitragsordnung

Aus der Satzung:

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.

Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Die Aufnah­me kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstandes steht dem Antragsteller kein vereinsin­ternes Beschwerderecht zu.

Der Vorstand ist berechtigt, die Aufnahme von aktiven Mitgliedern von der Vorlage eines ärzt­lichen Zeugnisses, dass keine Bedenken gegen eine sportliche Betätigung bestehen, abhän­gig zu machen.

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

3. durch Austritt, der nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist

4. durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied:
a) zwölf Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolg­ter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder
b) sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat

§ 8 Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet:

3. die Beiträge pünktlich zu zahlen

§ 9 Mitgliedsbeitrag

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt.

Sonderbeiträge können als Umlagen nur auf Beschluss einer Mitglieder­versammlung erho­ben werden, und zwar nur für Zwecke, die der Erfüllung der gemeinnützigen Vereinsaufga­ben dienen.

Im Falle des Ausscheidens aus dem Verein besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gezahl­ter Beiträge.

Beitragsgruppe

Schüler- und Jugendliche
bis 17 Jahre                                    21,00 Euro

Erwachsene
ab 18 Jahren                                  42,00 Euro