Beitragsordnung
Aus der Satzung:
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
Über die Aufnahme, die schriftlich zu beantragen ist, entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Gegen einen ablehnenden Bescheid des Vorstandes steht dem Antragsteller kein vereinsinternes Beschwerderecht zu.
Der Vorstand ist berechtigt, die Aufnahme von aktiven Mitgliedern von der Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, dass keine Bedenken gegen eine sportliche Betätigung bestehen, abhängig zu machen.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
3. durch Austritt, der nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und spätestens 6 Wochen zuvor zu erklären ist
4. durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, wenn ein Mitglied:
a) zwölf Monate mit der Entrichtung der Vereinsbeiträge in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese Rückstände nicht bezahlt oder
b) sonstige finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht erfüllt hat
§ 8 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder des Vereins sind verpflichtet:
3. die Beiträge pünktlich zu zahlen
§ 9 Mitgliedsbeitrag
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgesetzt.
Sonderbeiträge können als Umlagen nur auf Beschluss einer Mitgliederversammlung erhoben werden, und zwar nur für Zwecke, die der Erfüllung der gemeinnützigen Vereinsaufgaben dienen.
Im Falle des Ausscheidens aus dem Verein besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Beiträge.
Beitragsgruppe
Schüler- und Jugendliche
bis 17 Jahre 21,00 Euro
Erwachsene
ab 18 Jahren 42,00 Euro